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Abweichende Speedlimits Schilder - Navi

Antworten im Thema: 6 » Der letzte Beitrag (23. November 2014, 13:18) ist von Penguin.

Penguin

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1

Samstag, 22. November 2014, 14:40

Abweichende Speedlimits Schilder - Navi

Hi!

Was ich nicht so glücklich finde, ist dass man sich fürs Einhalten der Speedlimits immer am Navi orientieren muss und die entsprechenden Straßenschilder fast immer bedeutungslos sind. Steht an irgendeiner Landstraße z.B. '80', ist es sehr oft so, dass im Navi '70' oder auch nur '60' angezeigt wird, was bei Überschreitung dann auch geahndet wird. Ich würde mich lieber an den Schildern orientieren, statt ständig aufs Navi zu schauen, ob sich da das Speedlimit geändert hat...

Gibts dafür 'ne Abhilfe? Oder wie seht ihr das?

LG aus Hamburg

Sigi

Schweden

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2

Samstag, 22. November 2014, 14:51

Die Schilder gelten meistens für die Autos

Lg Jonas
:popcorn:

Penguin

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3

Samstag, 22. November 2014, 15:14

Die Schilder gelten meistens für die Autos

Lg Jonas
Ja, aber das ist doch nicht realistisch (es sei denn, mit dem entsprechenden Zusatzschild).

DavyJones

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Samstag, 22. November 2014, 15:42

In Deutschland darfst du ausserhalb geschlossener Ortschaften 100km/h fahren, sofern kein Schild etwas anderes vorschreibt.
Das Gilt dann allerdings auch nur für PKW, LKW dürfen trotzdem nur ihre "normalen" 60km/h fahren (oder waren es 70km/h?).
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Samstag, 22. November 2014, 16:14

In Deutschland 60, in Österreich 70. ;)

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Penguin

Erom

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Samstag, 22. November 2014, 17:05

Hi,

wie im Reallife, so gelten auch im Spiel die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten an der Straße für PKW und Kraftfahrzeuge bis 7,5t. Die im Navi angezeigte zulässige Geschwindigkeit ist für Dich als LKW-Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Spiel. Dabei hat sich SCS ja fast an die Realität gehalten. Denn der §3 der STVO in Deutschland besagt folgendes...

Spoiler Spoiler


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

2. Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

3. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
3.1 innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
3.2 außerhalb geschlossener Ortschaften
a) 80 km/h für

1) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen.
2) Personenkraftwagen mit Anhänger.
3) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger.
4) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger.


b) 60 km/h für

1) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t.
2) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
3) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen


c) 100 km/h für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.
Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

4. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.



Es kommt aber auch auf deine Vorlieben an. Wenn Du gerne die Tour realistisch fährst, dann richte Dich nach der Navianzeige. Wenn Du es nicht so genau nimmst, dann fahre nach der Beschilderung. Es gibt Tage da fahre ich Touren absolut realistisch weil ich mich entspannen möchte beim Spiel, und wenn ich mal kaum Zeit habe dann Juckt der Bleifuß und ich lasse den Truck mit knapp 90 über die Landstrasse rollen. Das hängt halt von der eigenen Stimmung ab wie man fährt.

In diesem Sinne
Mfg Erom
Meine Postings spiegeln nur meine persönliche Meinung sowie meinen Wissensstand zum Zeitpunkt des Schreibens wieder.
Sie sind weder die letzte, engültige Antwort auf alle Fragen noch erheben sie Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

Ich möchte sterben wie mein Opa, friedlich schlafend. Nicht panisch kreischend wie sein Beifahrer.. :rofl:

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Penguin

Gliederzug-Fahrer

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7

Sonntag, 23. November 2014, 13:18

Danke, Erom!!

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