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Länge des Schlafes ändern

Antworten im Thema: 10 » Der letzte Beitrag (27. Februar 2013, 17:16) ist von DGO.

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Melphiz

unregistriert

1

Sonntag, 24. Februar 2013, 00:55

Länge des Schlafes ändern

Hallo zusammen,

habe im Forum nichts diesbezügliches gefunden, daher der neue Thread mit folgender Sachlage:

Wenn der Fahrer schlafen gehen muss (also wirklich schon kurz davor ist, wegzusacken), dauert der folgende Schlaf 9(!) Stunden. Lässt sich dieser Wert irgendwo bearbeiten? Ich empfinde 9 Stunden viel zu viel und unrealistisch, ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass mehr als 6-8 Stunden Schlaf für Fernfahrer drin sind (einige von euch wissen das sicherlich genauer).

Ich wüsste nicht, in welcher Datei ich danach schauen sollte. Wenn wer also einen Tipp hat, bitte her damit ,)

Danke.

DGO

TS24 - Freund

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2

Sonntag, 24. Februar 2013, 00:59

Der Gesetzgeber sagt : 3mal in der Woche 9 Std. und 2mal 11 Srd. Pause :)

roadrunner1954

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3

Sonntag, 24. Februar 2013, 02:14

Lenk und Ruhezeiten

@ Melphiz

Aus eigener Erfahrung als Kraftfahrer kann ich dir sagen das 9 Std. Ruhepause nicht zu wenig sind. es sind normalerweise sogar mittlerweile 11 Std. vom Gesetzgeber vorgeschrieben.




Hallo DGO

Das ist nur bedingt richtig -- Hier steht es genauer .

http://www.verkehrsrundschau.de/lenk-und…en-1026390.html


Tägliche Ruhezeit
Die regelmäßige tägliche Ruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden. Dauert sie mindestens 9, aber keine 11 Stunden, handelt es sich um eine reduzierte tägliche Ruhezeit. Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraumes eine tägliche Ruhezeit einlegen. Der 24-Stunden-Zeitraum braucht nicht mit dem Kalendertag identisch zu sein. Die tägliche Ruhezeit kann dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzt werden, ohne dass die verkürzte Zeit nachgeholt werden müsste. Die ungekürzte tägliche Ruhezeit kann in zwei Teilen genommen werden („splitting“), wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Die Einhaltung dieser Reihenfolge ist verbindlich.
Eine Besonderheit gilt für Fahrer eines Fahrzeugs, das im kombinierten Verkehr mit einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird. Diese tägliche Ruhezeit muss in diesem Fall 11 Stunden betragen und darf nicht verkürzt werden. Diese tägliche Ruhezeit darf zwei Mal unterbrochen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden, indem ein Teil der täglichen Ruhezeit auf der Eisenbahn / dem Schiff verbracht werden muss und der andere Teil auf dem Land. Der Zeitraum zwischen den beiden Teilen einer täglichen Ruhezeit muss so kurz wie möglich sein und darf vor der Verladung des Fahrzeugs oder nach dem Verlassen des Fahrzeugs vom Fährschiff oder der Eisenbahn eine Stunde (beide Unterbrechungen zusammen) nicht übersteigen. Der Vorgang der Verladung bzw. des Verlassens umfasst auch die Zollformalitäten. Dem Fahrer muss während der beiden Teile der täglichen Ruhezeit ein Bett oder eine Schlafkabine zur Verfügung gestellt werden[7].
Bei Zwei-Fahrer-Besatzungen muss beachtet werden, dass die Zeit, welche der erste Fahrer als Beifahrer mitfährt, während der zweite das Fahrzeug lenkt, nicht als Tagesruhezeit des ersten Fahrers angerechnet wird. Wird die vorgeschriebene Tagesruhezeit im LKW verbracht, dann muss der LKW dabei stehen.





Danke Scheffi für das löschen
Gruß Hermann



Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »roadrunner1954« (24. Februar 2013, 02:42)


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DGO, uncle-benz

Melphiz

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4

Sonntag, 24. Februar 2013, 03:27

Hm, verstehe, macht Sinn - ich muss weg vom normalen Arbeitnehmerlebendenken, wo mit Freizeit und so. Der Fernfahrer hat ja nur diese paar Stunden, wobei im Spiel eben nur Schlaf ist, mal Getränke nachkaufen etc. (Simulator ...) fehlt eben, hehe.

Ich hatte als weiteres ja im Sinn, die Müdigkeit höher zu setzen und den Schlaf geringer, um irgendwie so eine Art Lenkzeiten & Ruhepausen-Phänomen einzubringen, wenn ich wüsste, wo es Einstellungen dafür gäbe, versteht sich ;)

Fireball81

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5

Sonntag, 24. Februar 2013, 09:39

Das ist auch mal gut zu wissen, auf gut deutsch, es sollte nicht auf 6-8 verkürzt werden, sondern auf 11 erhöht, der simulation wegen. dann ist das was im Game it 9 Std vorgegeben ist, der realistischste wert.
DLC / TSM Map 5 / Jazzycat´s Packs
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roadrunner1954

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6

Sonntag, 24. Februar 2013, 14:22

Früher war das mal anders -- da gab es laut Gesetzgeber die 9Std und zweimal die Woche auf 8 Std. verkürzbare Regelung .
Das war aber noch zu Zeiten der Tachoscheibe , mit der man ordentlich mogeln konnte. außerdem waren die Strafen nicht so hoch .
Dementsprechend wurde man von Chef oder Disponent auch ordentlich gescheucht und mit verschwinden lassen der Tachoscheibe und einem gefaikten Urlaubsschein getrickst.

Nach der neuen Regelung wurden die Strafen drastisch erhöht . durch die neuen Digitaltachos ist kaum noch eine Manipulation möglich.
Außerdem ist es heute so das auch Chef und Disponent bestraft werden. Teilweise sogar noch härter als der Fahrer selbst.
Punkte gibt es auch nicht mehr nur für den Fahrer. Chef und Disponent sind genauso dran.

Das Ganze ist eine reichlich verzwickte Angelegenheit.

Andererseits finde ich es aber so für den Fahrer wesentlich besser.
Es sind ja nicht nur die reinen Lenkzeiten . es kommen ja auch noch die Be und Entladezeiten und Wartezeiten dazu.
Im Schnitt ist der Arbeitstag eines Fahrers so zwischen 12 und 16 Stunden lang.
Ich finde da sollten 11 Stunden Pause schon sein.
Beim " normalen " Arbeiter sollen mindestens 12 Stunden zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn liegen .

Hier noch etwas Lesestoff zu Digtacho und Fahrerkarte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerkarte#Allgemeines

Ich hoffe , ich konnte ein klein wenig helfen .
Gruß Hermann



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SGT. Sagara

Snowman

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7

Dienstag, 26. Februar 2013, 23:32

@Melphiz: Nach sowas hatte ich schon mal beim GTS gesucht, da gab es auch ein Programm wo man die Ruhezeiten einstellen konnte, dieses Programm hat auf die "game.exe" zugegriffen, also nehme ich mal an das die Ruhezeiten dort generiert werden, ob das aber bei ETS2 genau so ist weiß ich leider nicht.

Grüße Snowman
...Grüße Snowman!

Harry Piel

unregistriert

8

Mittwoch, 27. Februar 2013, 01:35

...und wie teuer es werden kann, hier:

Nichteinhalten der Lenkzeit-unterbrechungen

Artikel 7 Abs.1, 2 oder 4 Satz 1 auch i.V.m. Artikel 15 Abs.1 VO (EWG) Nr.3820/85,
§ 7 a Abs.1 Nr.3 Buchstabe b FPersG

Die Lenkzeit wurde nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen
Bei Überschreiten bis zu ½ Stunde und je angefangene weitere ½ Stunde -> 60 Euro

Die vorgeschriebene Mindestdauer der Unterbrechung wurde nicht eingehalten
Bei Unterschreiten bis zu 15 Minuten und je angefangene weitere ½ Stunde -> 60 Euro

Das heißt also im ersten Fall: 2 Stunden drüber = 240 Euro

DGO

TS24 - Freund

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9

Mittwoch, 27. Februar 2013, 16:42

Harry , dat is noch günstig hier ... Fahr ma nach Frankreich , da fangen die erst bei ner 4stelligen Summe an . Und du bleibst solange stehen , bis dat bezahlt is .

Harry Piel

unregistriert

10

Mittwoch, 27. Februar 2013, 16:56

Ich weiß, in anderen europäischen Ländern wird kräftiger zugeschlagen. Schon kleinste Verstöße, die hier 10 Euro kosten würden, beginnen in F mit 90 Euro.

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